Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren = € 15,-
  • Erwachsene über 18 Jahre = € 22,-
  • Familienbeitrag = € 50,-

(Maximal 2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre; auf Antrag auch über 18 Jahre, wenn noch in Schule, Ausbildung oder Studium)

Sie wollen Mitglied werden? Den Aufnahmeantrag finden Sie hier:
Aufnahmeantrag TSV Altenschlirf

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind zur Zahlung der jeweils festgesetzten Beiträge verpflichtet.
Die Benutzung der Turn-, Spiel- und Sportgeräte ist nur nach der vom Vorstand erlassenen Benutzungsordnung zulässig. Für mut- und böswillige Beschädigungen an den Geräten und Anlagen haftet jedes Mitglied persönlich.
Die Mitglieder unterwerfen sich mit der Aufnahme in den Verein der Vereinssatzung.

Das Nachlesen der Satzung ist über den Vorstand oder unter
www.tsv-altenschlirf.de/satzung möglich.

Außerdem verpflichtet sich das Mitglied auch bei wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins (Veranstaltungen, Arbeitseinsätze) mitzuwirken.

Alle volljährigen und mündigen Mitglieder haben bei den Versammlungen Stimmrecht.

Austritt / Ausweisung
Der Austritt kann nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten an den Verein zum Schluss eines Kalenderjahres durch schriftliche Abmeldung erfolgen; ferner durch Ausweisung aus dem Verein, wenn ein Mitglied die Beitragszahlungen verweigert, gegen die Satzung gröblichst verstoßen oder das Ansehen und den Ruf des Vereines geschädigt hat.
Die Ausweisung erfolgt schriftlich durch den Vorstand. Dem Beschuldigten ist vor einem Ausschluss mündlich oder schriftlich Gelegenheit zu geben, zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.
Der Ausgewiesene hat das Recht, gegen die Ausweisung Berufung einzulegen, über die in der nächsten Hauptversammlung beschlossen wird.
Ergibt die Abstimmung hierüber eine 2/3 Mehrheit für den Beschuldigten, dann gilt der Beschluss des Vorstandes als aufgehoben.Dauer der Mitgliedschaft